Sondervergütungen für Tätigkeiten im Dienst der Personengesellschaft und für die Überlassung von Wirtschaftsgütern § 15 Abs. Juli 1999 VIII R 46/94, BFHE 189, 139, BStBl II 1999, 720, unter 1. der Gründe, m.w.N.). Für Personengesellschaften Teilabzugsverbot greift nicht bei Sondervergütungen 4. Sondervergütungen stellen Sonderbetriebseinnahmen des Mitunternehmers dar und Betriebsausgaben der Mitunternehmerschaft. Eine Vergütung, die die GmbH für ihre Geschäftsführung erhält, wird ebenfalls als Sondervergütung bei der Gewinnermittlung der GmbH & Co. KG durch gesonderte Feststellung angesetzt. BFH-Urteil vom 6. 2 EStG orientierten Auslegung auch in Betracht, wenn ein Dritter in den Leistungsaustausch zwischen dem Gesellschafter und der Personengesellschaft eingeschaltet ist, sofern die Leistung des Gesellschafters nicht dem zwischengeschalteten Dritten, sondern der leistungsempfangenden Personengesellschaft zugute kommen . Was versteht man unter einer Sondervergütung? Schuldzinsen fürs Gesellschafterdarlehn | Rechtslupe Mit der Erfassung der Sondervergütungen wird das Ziel verfolgt, den Gesellschafter einer Personengesellschaft steuerlich einem Einzelunternehmer anzunähern bzw. Insbesondere wird dabei auf die Bilanzierung des steuerlichen Betriebsvermögens (Gesamthands- und Sonderbilanz) und die zweistufige . 1. Bei Sondervergütungen einer Personengesellschaft an einen ihrer Gesellschafter ist der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft in der Weise zu ermitteln, dass die in der Steuerbilanz der Gesellschaft passivierte Verbindlichkeit durch einen gleich hohen Aktivposten in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters ausgeglichen wird (BFH . Oftmals erhält er auch Mietzinsen für von ihm an die Gesellschaft vermietete Grundstücke oder Darlehenszinsen für von ihm an die Gesellschaft geliehene Gelder. Sonder- und Ergänzungsbilanzen - DATEV 5.1.2 Zurechnung der Sondervergütungen sowie der durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen zu einer Betriebsstätte der Personengesellschaft . Umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen Gewinnvorab und Sondervergütung ...