In diesem Fall spricht man von einem Vermächtnis. Es ist ein sogenanntes "Damnationslegat" und verschafft noch keine dingliche Rechtsposition, die mit einem Erbe vergleichbar wäre. Die Anordnung des Vermächtnisses braucht nicht unter der Bezeichnung „Vermächtnis“ oder „vermachen“ erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen Nachkommen oder anderen Personen etwas aus seinem Nachlass zukommen zu lassen. Vermächtnis schützt nicht vor Verfügungen Definition. Innerhalb eines Vermächtnisses kann laut dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ein Erblasser oder eine Erblasserin einer Person Geld- oder Sachwerte überlassen, obwohl diese nach dem Schweizer Erbrecht nicht zwingend in der Erbreihenfolge berücksichtigt ist (Artikel 562 ZGB). Vermächtnis einfordern – Vorgehensweise, Ablauf & Infos Legat/Vermächtnis. Vorausvermächtnis, also dann, … Ursprünglich erlangt sind nicht nur die Sachen, die im Eigentum des Erblassers … Anspruch des Erben gegen den Vermächtnisnehmer auf …